KI-Digitalisierung-E-Government

Digitalisierung bezeichnet die Umwandlung analoger Informationen, Medien oder Prozesse in digitale Formen und die anschließende Nutzung digitaler Technologien zur Verarbeitung und Kommunikation. In der öffentlichen Verwaltung umfasst dies insbesondere die elektronische Abbildung von Verwaltungsverfahren, Aktenführung und Kommunikation sowie die Bereitstellung von Leistungen über Online-Dienste. Ziel ist es, Abläufe nachvollziehbarer, schneller und weniger fehleranfällig zu gestalten und den Zugang für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu erleichtern, ohne die rechtlichen Anforderungen (z. B. Nachweis, Datenschutz, Archivierung) zu vernachlässigen. Ein Beispiel ist die durchgängig digitale Antragsbearbeitung, bei der ein Online-Formular, elektronische Nachweise und eine digitale Entscheidungserstellung Medienbrüche vermeiden.