KI-Digitalisierung-E-Government

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Rechtsquellen mit KI-Bezug · Stand 11. September 2026

Normenpyramide des KI-Rechts

Vom Völkerrecht bis zur Dienstanweisung: die Rechtsquellen, die den Einsatz künstlicher Intelligenz in Europa, im Bund und im Freistaat Bayern binden – geordnet nach ihrem Rang. Maßgeblich ist nicht das Erlassdatum, sondern die Stellung in der Normenhierarchie: höherrangiges Recht setzt den Rahmen, nachrangiges füllt ihn aus.

11 Rangebenen65 RechtsquellenZentralnorm: VO (EU) 2024/1689
65 von 65 Rechtsquellen

Ebene I

Völkerrecht

Kein Über-, sondern ein Nebenrang: Abkommen der EU stehen zwischen Primär- und Sekundärrecht (Art. 216 Abs. 2 AEUV), in Deutschland ratifizierte Verträge im Rang eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG).

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • Rahmenkonvention des Europarats über KISEV Nr. 225 – KI, Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit

    Erster völkerrechtlich verbindlicher KI-Vertrag: Lebenszyklus-Ansatz, Dokumentations- und Transparenzpflichten, Folgenabschätzung für Grundrechte. Die EU hat am 15.05.2026 ratifiziert.

    Ratifikation 05/2026

  • Europäische MenschenrechtskonventionSEV Nr. 5 – insb. Art. 6, 8, 13, 14

    Maßstab für automatisierte Eingriffe und Verfahrensrechte; nach der Rechtsprechung des BVerfG Auslegungshilfe für die Grundrechte des Grundgesetzes.

    in Kraft

Verhältnis zum nationalen Recht

Unionsrecht hat Anwendungs-, nicht Geltungsvorrang (EuGH, Rs. 6/64 – Costa/ENEL); Grenzen zieht das BVerfG über Ultra-vires- und Identitätskontrolle (Art. 79 Abs. 3 GG). Verordnungen gelten unmittelbar, Richtlinien bedürfen der Umsetzung.

Ebene II

EU-Primärrecht

Prüfungsmaßstab für jeden KI-Rechtsakt der Union und Kompetenzgrundlage der KI-Verordnung.

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • Charta der Grundrechte der EUABl. 2012 C 326/391 – Art. 1, 7, 8, 21, 41, 47

    Würde, Privatleben, Datenschutz, Diskriminierungsverbot, gute Verwaltung, effektiver Rechtsbehelf. Bezugspunkt der Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO.

    in Kraft

  • AEUVArt. 16, Art. 114, Art. 216 Abs. 2

    Art. 114 AEUV trägt die KI-VO als Binnenmarktrechtsakt, Art. 16 AEUV ihre datenschutzrechtlichen Teile; Art. 216 Abs. 2 bindet die Union an ihre Abkommen.

    in Kraft

Ebene III

EU-Sekundärrecht

Verordnungen gelten unmittelbar in Bayern – ohne Umsetzungsakt und vor jedem entgegenstehenden Landesrecht. Richtlinien wirken über das jeweilige Umsetzungsgesetz.

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • KI-Verordnung (KI-VO / AI Act)VO (EU) 2024/1689 – in Kraft 01.08.2024

    Risikobasierter Kern: Verbote (Art. 5) seit 02.02.2025, KI-Kompetenz (Art. 4), Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Kap. V) seit 02.08.2025, Transparenz (Art. 50) seit 02.08.2026.

    gestuft anwendbar

  • Änderungsverordnung „Digital Omnibus on AI“VO (EU) 2026/1744 – ABl. 24.07.2026, in Kraft 27.07.2026

    Verschiebt die Hochrisikopflichten für Anhang-III-Systeme auf den 02.12.2027 und für Anhang-I-Systeme auf den 02.08.2028; neue Verbote (KI-generiertes Missbrauchsmaterial, nicht einvernehmliche intime Darstellungen) ab 02.12.2026.

    in Kraft 07/2026

  • Datenschutz-GrundverordnungVO (EU) 2016/679 – Art. 5, 6, 9, 13–15, 22, 25, 35

    Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Auskunft über die involvierte Logik, Verbot automatisierter Einzelentscheidungen und Datenschutz-Folgenabschätzung. EuGH, C-634/21 (SCHUFA) zur Scorebildung.

    in Kraft

  • JI-RichtlinieRL (EU) 2016/680 – Art. 11, 27

    Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz, insbesondere das Verbot ausschließlich automatisierter Einzelentscheidungen – Referenznorm für PAG und BayDSG.

    in Kraft

  • Digital Services ActVO (EU) 2022/2065 – Art. 27, 34, 35, 38

    Transparenz und Abwahl algorithmischer Empfehlungssysteme, Bewertung systemischer Risiken einschließlich generativer KI.

    in Kraft

  • Digital Markets ActVO (EU) 2022/1925

    Rankings, Selbstbevorzugung und Datenzugang bei Gatekeepern – zunehmend relevant für KI-Dienste und Trainingsdatenbestände.

    in Kraft

  • Datenverordnung (Data Act)VO (EU) 2023/2854

    Zugang zu Daten vernetzter Produkte und Wechsel von Cloud-Diensten – praktische Quelle für Trainings- und Betriebsdaten.

    gilt seit 09/2025

  • Daten-Governance-RechtsaktVO (EU) 2022/868

    Weiterverwendung geschützter Daten öffentlicher Stellen, Datenvermittlungsdienste und Datenaltruismus – Grundlage behördlicher Datenbereitstellung für KI.

    in Kraft

  • DSM-UrheberrechtsrichtlinieRL (EU) 2019/790 – Art. 3, 4

    Text- und Data-Mining samt maschinenlesbarem Nutzungsvorbehalt – über Art. 53 KI-VO Pflichtprogramm für Anbieter von KI-Modellen.

    in Kraft

  • Produkthaftungsrichtlinie (neu)RL (EU) 2024/2853

    Software und KI-Systeme werden Produkte; Haftung auch für Lernverhalten nach Inverkehrbringen, dazu Beweiserleichterungen bei technischer Komplexität.

    Umsetzung bis 12/2026

  • PlattformarbeitsrichtlinieRL (EU) 2024/2831 – Art. 7–11

    Algorithmisches Management: Grenzen automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme, menschliche Überprüfung, Informationsrechte.

    Umsetzung bis 12/2026

  • VerbraucherkreditrichtlinieRL (EU) 2023/2225 – Art. 18

    Automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfung mit Erläuterungs- und Überprüfungsanspruch; deutsche Umsetzung unter anderem im neuen § 37a BDSG.

    Anwendung ab 11/2026

  • MaschinenverordnungVO (EU) 2023/1230

    Sicherheitsanforderungen für Maschinen mit selbstentwickelndem Verhalten; zusammen mit Anhang I KI-VO der Hochrisikopfad für eingebettete KI.

    gilt ab 01/2027

  • ProduktsicherheitsverordnungVO (EU) 2023/988

    Allgemeine Sicherheit von Verbraucherprodukten einschließlich softwarebedingter Risiken und nachträglicher Updates.

    gilt seit 12/2024

  • Cyberresilienz-VerordnungVO (EU) 2024/2847

    Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen; Meldepflichten ab 11.09.2026, volle Anwendung ab 11.12.2027. Nachweisweg auch für Art. 15 KI-VO.

    Meldepflichten 09/2026

  • NIS-2-RichtlinieRL (EU) 2022/2555

    Risikomanagement und Meldepflichten für kritische Einrichtungen – erfasst auch deren KI-gestützte Systeme.

    in Kraft

  • Medizinprodukte- und IVD-VerordnungVO (EU) 2017/745 und VO (EU) 2017/746

    Konformitätsbewertung für KI als Medizinprodukt; über Anhang I KI-VO mit den Hochrisikopflichten verschränkt.

    in Kraft

  • Europäischer GesundheitsdatenraumVO (EU) 2025/327

    Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten – geregelter Zugang zu Trainingsdaten für medizinische KI.

    gestuft ab 2027

  • Politische-Werbung-VerordnungVO (EU) 2024/900

    Transparenz und enge Grenzen für Targeting-Techniken; zusammen mit Art. 50 KI-VO der Rahmen gegen manipulative synthetische Inhalte im Wahlkampf.

    gilt seit 10/2025

  • Verordnung Interoperables EuropaVO (EU) 2024/903

    Interoperabilitätsbewertung für öffentliche Dienste und GovTech-Lösungen – unmittelbar relevant für KI-Projekte der Verwaltung.

    in Kraft

  • KI-HaftungsrichtlinieCOM(2022) 496

    Von der Kommission zurückgezogen. Die Haftungslücke schließen nun die neue Produkthaftungsrichtlinie und das nationale Delikts- und Vertragsrecht.

    zurückgezogen

Ebene IV

EU-Tertiärrecht

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte – rangniedriger als die Basisverordnung, aber ebenso verbindlich. Leitlinien der Kommission sind es nicht.

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • Wissenschaftliches Gremium zur KI-VODVO (EU) 2025/454 – zu Art. 68 KI-VO

    Auswahl und Arbeitsweise der unabhängigen Sachverständigen, die das KI-Büro und die Marktüberwachung unterstützen.

    in Kraft

  • Durchführungsrechtsakte zu KI-Reallaborenzu Art. 57, 58 KI-VO

    Einrichtung, Betrieb und Aufsicht der nationalen Reallabore; Entwurf konsultiert, Frist nach der Änderungsverordnung 02.08.2027.

    im Verfahren

Übergang in das nationale Recht

Die KI-VO lässt bewusst Spielräume: Die Mitgliedstaaten bestimmen Behörden und Sanktionen (Art. 70, 99), können Ausnahmen für biometrische Identifizierung zulassen (Art. 5 Abs. 5) und regeln das Verwaltungsverfahren selbst – für die Länder über Art. 84 Abs. 1 GG. Im Bundesstaat gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG).

Ebene V

Grundgesetz

Höchstrangiges nationales Recht und Prüfungsmaßstab für jedes KI-Gesetz des Bundes und der Länder.

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • GrundrechteArt. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1, Art. 3, Art. 5, Art. 12, Art. 14

    Menschenwürde als Grenze vollautomatisierter Bewertung, informationelle Selbstbestimmung, Schutz vor algorithmischer Diskriminierung.

    in Kraft

  • Rechtsstaat und StaatsorganisationArt. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 33 Abs. 4, Art. 84 Abs. 1

    Effektiver Rechtsschutz und Begründbarkeit automatisierter Entscheidungen, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Funktionsvorbehalt, Verfahrenshoheit der Länder.

    in Kraft

  • BVerfG zur automatisierten DatenanalyseUrt. v. 16.02.2023 – 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20

    Verfassungsrechtliche Leitentscheidung zu polizeilichen Analyseplattformen: je offener die Methode, desto engere Eingriffsschwellen und Zweckbindung.

    maßgeblich

Ebene VI

Bundesgesetze

Durchführung der KI-VO sowie Verfahrens-, Datenschutz-, Urheber-, Arbeits-, Straf- und Sicherheitsrecht.

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • KI-Marktüberwachungs- und InnovationsförderungsgesetzKI-MIG, Art. 1 des Gesetzes v. 22.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 223

    Deutsches Durchführungsgesetz zur KI-VO: Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde mit Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO), sektorale Zuständigkeiten, Reallabore, Sanktionen.

    in Kraft 29.07.2026

  • Verwaltungsverfahrensgesetz§ 35a, § 24 Abs. 1 Satz 3, § 37 Abs. 5 VwVfG

    Vollautomatisierter Verwaltungsakt nur bei gesetzlicher Zulassung und ohne Ermessen oder Beurteilungsspielraum – das Bundesmodell, von dem Bayern abweichen will.

    in Kraft

  • Abgabenordnung und SGB X§ 88 Abs. 5, § 155 Abs. 4 AO; § 31a SGB X

    Risikomanagementsysteme und ausschließlich automationsgestützte Bescheide im Steuer- und Sozialverwaltungsverfahren – die praktisch ältesten Automationsnormen.

    in Kraft

  • Bundesdatenschutzgesetz§ 37 (automatisierte Einzelfallentscheidung), § 31 (Scoring)

    Nationale Ausgestaltung des Art. 22 DSGVO; § 31 BDSG steht nach EuGH C-634/21 unter unionsrechtlichem Vorbehalt.

    in Kraft

  • § 37a BDSG – Scoringeingefügt durch Gesetz v. 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 139

    Erstmals ausdrückliche Rechtsgrundlage für Wahrscheinlichkeitswerte: zulässige Merkmale sowie Transparenz- und Überprüfungsrechte beim Bonitätsscoring.

    gilt ab 20.11.2026

  • Urheberrechtsgesetz§ 44b (Text- und Data-Mining), § 60d, § 51 UrhG

    Zulässigkeit des Trainings auf urheberrechtlich geschützten Werken und Wirkung maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalte.

    in Kraft

  • Betriebsverfassungsgesetz§ 80 Abs. 3 Satz 2, § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 90 Abs. 1 Nr. 3, § 95 Abs. 2a BetrVG

    Sachverständigenhinzuziehung bei KI, Mitbestimmung bei Überwachungstechnik, Beteiligung bei Auswahlrichtlinien mit KI-Einsatz.

    in Kraft

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz§§ 1, 3, 7, 22 AGG

    Diskriminierungsschutz bei algorithmischem Bewerber-Screening und Profilbildung; die Beweislastregel des § 22 AGG trifft den Betreiber.

    in Kraft

  • Digitale-Dienste-GesetzDDG (2024)

    Durchführung des Digital Services Act: Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste – institutioneller Nachbar der KI-Aufsicht.

    in Kraft

  • Straßenverkehrsgesetz – autonomes Fahren§§ 1a–1l StVG

    Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion, technische Aufsicht und Datenverarbeitung – das erste sektorale KI-Regime des Bundes.

    in Kraft

  • WpHG und MPDG§ 80 Abs. 2–5 WpHG; MPDG

    Algorithmischer Handel mit Systemtests und Notfallvorkehrungen; nationale Durchführung der Medizinprodukteverordnung für KI-Medizinprodukte.

    in Kraft

  • Strafgesetzbuch – geltendes Recht§ 201a, § 184k, § 263a, § 269 StGB

    Bildaufnahmen und Persönlichkeitsschutz, Computerbetrug, Fälschung beweiserheblicher Daten – bislang die einzigen Zugriffe auf Deepfakes und automatisierte Täuschung.

    in Kraft

  • Gesetz gegen digitale Gewaltgeplant: § 201b StGB, § 184k StGB n. F., § 202e StGB

    Strafbarkeit täuschend echter KI-Inhalte mit Rufschädigungspotenzial und sexualisierter Deepfakes einschließlich ihrer Herstellung.

    Referentenentwurf

  • Bundespolizeigesetz (Neufassung)vom Bundestag beschlossen am 10.07.2026

    KI-gestützte Videoanalyse zur Personen- und Gefahrenerkennung sowie biometrische Abgleiche – der Lackmustest für Art. 5 Abs. 5 KI-VO in Deutschland. Bundesrat steht aus.

    Bundesrat ausstehend

  • Digitale ErmittlungsbefugnisseÄnderungen in StPO, BKAG und BPolG

    Automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände und biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetinhalten; Kabinettbeschluss vom 29.04.2026.

    Gesetzentwurf

  • Produkthaftungsgesetz (Neufassung)BT-Drs. 21/4297 – Umsetzung RL (EU) 2024/2853 bis 09.12.2026

    Software und KI als Produkt, Haftung für fehlende Sicherheitsupdates und für nachträgliche Lernprozesse.

    im Verfahren

Ebene VII

Rechtsverordnungen des Bundes

Nur auf gesetzlicher Ermächtigung (Art. 80 Abs. 1 GG); mit unmittelbarem KI-Bezug bislang selten.

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs- und -Betriebs-VerordnungAFGBV (2022) – zu §§ 1d ff. StVG

    Konkretisiert Anforderungen an die Fahrfunktion, Risikobeurteilung und technische Aufsicht – Musterbeispiel untergesetzlicher KI-Regulierung.

    in Kraft

  • Digitale-Gesundheitsanwendungen-VerordnungDiGAV – zu § 139e SGB V

    Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen, einschließlich Nachweis von Funktionstauglichkeit und Sicherheit bei lernenden Komponenten.

    in Kraft

Wo Bayern eigene Spielräume hat

Landesrecht gilt, soweit der Bund nicht abschließend geregelt hat: Verwaltungsverfahren der Landesbehörden, Polizei- und Sicherheitsrecht, Schul- und Hochschulrecht, Datenschutz öffentlicher Stellen, Beamten- und Personalvertretungsrecht sowie die eigene Verwaltungsorganisation.

Ebene VIII

Bayerische Verfassung

Höchstrangiges Landesrecht – im Rahmen des Art. 31 GG und der Homogenitätspflicht des Art. 28 Abs. 1 GG.

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • Grundrechte der Bayerischen VerfassungArt. 100, Art. 101, Art. 118 Abs. 1 BV

    Würde des Menschen, Handlungsfreiheit – vom BayVerfGH zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt – und Gleichheitssatz als Maßstab landesrechtlicher KI-Befugnisse.

    in Kraft

Ebene IX

Bayerische Gesetze

Der eigentliche Handlungsraum des Freistaats: Verwaltungsverfahren, Polizeirecht, Bildung und Dienstrecht.

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • Bayerisches DigitalgesetzBayDiG v. 22.07.2022 – Art. 5 Abs. 2 und 3, Art. 12 Abs. 3

    Die zentrale landesrechtliche KI-Norm: automatisierte Verfahren sind regelmäßig auf Sachgerechtigkeit zu prüfen, der Einsatz von KI ist durch geeignete Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen abzusichern; sofortige Vollziehbarkeit vollautomatisierter Verwaltungsakte nur bei besonderer Rechtsgrundlage.

    in Kraft

  • Bayerisches DatenschutzgesetzBayDSG – ergänzend zur DSGVO und zur JI-Richtlinie

    Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung bayerischer öffentlicher Stellen – Prüfpunkt jedes Verwaltungs-KI-Projekts neben der KI-VO.

    in Kraft

  • Art. 61a PAG – DatenzusammenführungBesondere technische Mittel zur anlassbezogenen Zusammenführung von Daten

    Rechtsgrundlage der Analyseplattform (VeRA). Absatz 5 verbietet ausdrücklich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinn des Art. 11 RL (EU) 2016/680 und den Einsatz selbstlernender Systeme. Verfassungsbeschwerde anhängig.

    Fassung ab 01.04.2026

  • Art. 33 Abs. 5 PAG – Mustererkennungoffene Bildaufnahmen und -aufzeichnungen

    Zulässigkeit von Systemen zur automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern, bezogen auf Gegenstände; die Grenze zur biometrischen Fernidentifizierung zieht Art. 5 KI-VO.

    in Kraft

  • BayEUG und SchulrechtArt. 56 Abs. 5 BayEUG

    Nutzung digitaler Geräte nur mit Erlaubnis; die Schulleitung bestimmt zulässige Programme und Anwendungen – Grundlage schulischer KI-Regelungen.

    in Kraft

  • Art. 75a BayPVG – Mitbestimmungtechnische Überwachungseinrichtungen

    Einführung und erhebliche Änderung von Systemen, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen können – greift bei KI-Assistenzsystemen in Behörden.

    in Kraft

  • Art. 111 BayBG – Personalaktendatenautomatisierte Verarbeitung

    Ausschließlich automatisiert getroffene beamtenrechtliche Entscheidungen nur, wenn einem Antrag vollständig entsprochen wird.

    in Kraft

  • Fünftes Modernisierungsgesetzgeplant: Art. 10 und Art. 35 BayVwVfG

    Vollständig automatisierte Verfahren und KI-Einsatz sollen ausdrücklich zugelassen werden – ohne die Ermessensschranke des § 35a VwVfG. Der umstrittenste Punkt der bayerischen KI-Gesetzgebung.

    Landtag, 1. Lesung 07/2026

Ebene X

Rechtsverordnungen und Satzungen

Untergesetzliches Außenrecht: Verordnungen der Staatsministerien (Art. 55 Nr. 2 BV) und autonomes Satzungsrecht.

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • Schulordnungen – Unterschleif§ 26 Abs. 1 und § 57 GSO, § 45 RSO, § 34 FOBOSO, § 39 WSO, § 13 MSO

    Die Täuschungstatbestände gelten methodenneutral: ob analog oder mit generativer KI getäuscht wird, ist rechtlich unerheblich.

    in Kraft

  • Bayerische SchulordnungBaySchO – schulartübergreifende Verfahrensregeln

    Leistungsnachweise, Prüfungsverfahren und Datenverarbeitung an Schulen – Rahmen für die zum Schuljahr 2026/2027 angekündigte neue Prüfungskultur.

    in Kraft

  • HochschulsatzungenStudien- und Prüfungsordnungen nach BayHIG

    Zulässige Hilfsmittel sowie Kennzeichnungs- und Eigenständigkeitserklärungen für KI-gestützte Prüfungsleistungen – verbindlich für die jeweilige Hochschule.

    in Kraft

  • Kommunales SatzungsrechtArt. 23 GO und Dienstanweisungen der Kommunen

    Eigene Regelungen von Gemeinden und Landkreisen zum Einsatz von KI-Assistenzsystemen sowie in Ratsinformations- und Bürgerservices.

    in Kraft

Ebene XI

Verwaltungsvorschriften und Innenrecht

Verbindlich nur verwaltungsintern; Außenwirkung allenfalls über Selbstbindung und Art. 3 Abs. 1 GG. Eine Rechtsgrundlage können sie nicht ersetzen.

Rechtsquelle und FundstelleKI-BezugGeltung
  • IKT-Standards-Richtlinien-BekanntmachungIKTSRBek, BayMBl. 2020 Nr. 294

    Verbindliche IKT-Standards und IT-Sicherheitsrichtlinien der bayerischen Verwaltung – der technische Rahmen, in dem KI-Dienste betrieben werden dürfen.

    in Kraft

  • VerschlusssachenanweisungVSA (Bayern)

    Verbot der Verarbeitung von Verschlusssachen in nicht freigegebenen Systemen – die praktische Hauptgrenze für öffentlich zugängliche KI-Dienste.

    in Kraft

  • Allgemeine GeschäftsordnungAGO für die Behörden des Freistaates Bayern

    Zeichnungsrecht, Aktenführung und Schriftgutverwaltung – bestimmt, wer KI-gestützt erstellte Entwürfe verantwortet.

    in Kraft

  • Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungenunter anderem zu BayernKI; Art. 73 BayPVG

    Konkrete Nutzungsregeln je Behörde, häufig mitbestimmungspflichtig – derzeit die einzige wirklich verbindliche Ebene für den Alltag mit generativer KI.

    behördenspezifisch

Nicht verbindlich, aber praxisleitend

Diese Dokumente stehen außerhalb der Normenhierarchie. Sie binden niemanden rechtlich, prägen aber Auslegung, Verwaltungspraxis und Aufsichtsmaßstäbe – und werden in der Praxis regelmäßig mit geltendem Recht verwechselt.

KI-Leitfäden der Bayerischen Staatsregierung

Für Behörden und für Beschäftigte, 2. Auflage April 2025 (StMFH) – Orientierung, keine Rechtsgrundlage.

Orientierungshilfe des BayLfD

Datenschutz bei KI-Projekten in der bayerischen Verwaltung“ – Prüfraster des Landesbeauftragten.

Orientierungsrahmen KI und Schule

StMUK, nebst Hinweisen zum digitalen Unterschleif – untersetzt die Schulordnungen fachlich.

Leitlinien KI in der Bundesverwaltung

BMI 2025 – für bayerische Stellen ohne Bindungswirkung, aber verbreitetes Referenzmuster.

Leitlinien der Europäischen Kommission

Zur KI-Definition, zu verbotenen Praktiken, zur Risikoeinstufung und zu GPAI – Auslegungshilfe ohne Rechtsnormqualität.

GPAI-Verhaltenskodex

Freiwilliger Kodex nach Art. 56 KI-VO; der Beitritt schafft eine Konformitätsvermutung, keine Pflicht.

Harmonisierte Normen
(CEN-CENELEC JTC 21)

Erst mit Veröffentlichung der Fundstelle im Amtsblatt entsteht die Konformitätsvermutung nach Art. 40 KI-VO.

Stand: 11. September 2026. Die Zuordnung folgt dem Rang der Rechtsquelle, nicht ihrer praktischen Bedeutung; Einzelnormen sind beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt.

Laufende Verfahren – insbesondere das Fünfte Modernisierungsgesetz, die Neufassung des Bundespolizeigesetzes, das Produkthaftungsgesetz und das Gesetz gegen digitale Gewalt – können die Ebenen VI, VII und IX kurzfristig verändern. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.