KI-Digitalisierung-E-Government

Bewertung eines behördlichen Vorhabens gem. KI-VO

WICHTIG:
Vor Preisgabe von dienstlichen Informationen ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen IT-Datenschutz- und/oder IT-Sicherheitsbeauftragten erforderlich.

In der Anwendung der Bundesnetzagentur können Sie nachfolgende Prüfung bzw. Bewertung Ihres Vorhabens durchführen:

•  KI-System: Handelt es sich um ein KI-System im Sinne der KI-Verordnung?

•  Verbotene KI-Praktiken: Fällt das System unter die verbotenen KI-Praktiken?

•  Hochrisiko-Systeme: Liegt ein Hochrisiko-KI-System vor?

•  Transparenz: Welche Transparenzverpflichtungen sind zu beachten?

•  Gesamtcheck, mit dem Sie alle oben gennannten Bereiche testen können.