Ein KI-System ist nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist, nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Ein KI-System nutzt ein oder mehrere KI-Modelle und umfasst zusätzlich z. B. Benutzeroberfläche, Wissensbasis, Schnittstellen und Regeln; rechtlich bewertet wird stets das konkrete System in seinem vorgesehenen Zweck.