KI-Digitalisierung-E-Government

Eine Risikoklasse (auch Risikostufe) beschreibt im Sinne der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 die Einordnung eines KI-Systems nach dem Risiko, das von seinem vorgesehenen Zweck ausgeht. Unterschieden werden verbotene KI-Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 i. V. m. Anhang I und III), KI-Systeme mit besonderen Transparenzpflichten (Art. 50) sowie Systeme mit minimalem Risiko ohne spezifische Pflichten; daneben gelten eigene Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Art. 51 ff.). Die Risikoklasse bestimmt, welche Pflichten Anbieter und Betreiber – etwa eine Behörde – erfüllen müssen.