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Rechtsquellen mit KI-Bezug · Stand 11. September 2026
Vom Völkerrecht bis zur Dienstanweisung: die Rechtsquellen, die den Einsatz künstlicher Intelligenz in Europa, im Bund und im Freistaat Bayern binden – geordnet nach ihrem Rang. Maßgeblich ist nicht das Erlassdatum, sondern die Stellung in der Normenhierarchie: höherrangiges Recht setzt den Rahmen, nachrangiges füllt ihn aus.
Ebene I
Kein Über-, sondern ein Nebenrang: Abkommen der EU stehen zwischen Primär- und Sekundärrecht (Art. 216 Abs. 2 AEUV), in Deutschland ratifizierte Verträge im Rang eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG).
Rahmenkonvention des Europarats über KISEV Nr. 225 – KI, Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
Erster völkerrechtlich verbindlicher KI-Vertrag: Lebenszyklus-Ansatz, Dokumentations- und Transparenzpflichten, Folgenabschätzung für Grundrechte. Die EU hat am 15.05.2026 ratifiziert.
Ratifikation 05/2026
Europäische MenschenrechtskonventionSEV Nr. 5 – insb. Art. 6, 8, 13, 14
Maßstab für automatisierte Eingriffe und Verfahrensrechte; nach der Rechtsprechung des BVerfG Auslegungshilfe für die Grundrechte des Grundgesetzes.
in Kraft
Unionsrecht hat Anwendungs-, nicht Geltungsvorrang (EuGH, Rs. 6/64 – Costa/ENEL); Grenzen zieht das BVerfG über Ultra-vires- und Identitätskontrolle (Art. 79 Abs. 3 GG). Verordnungen gelten unmittelbar, Richtlinien bedürfen der Umsetzung.
Ebene II
Prüfungsmaßstab für jeden KI-Rechtsakt der Union und Kompetenzgrundlage der KI-Verordnung.
Charta der Grundrechte der EUABl. 2012 C 326/391 – Art. 1, 7, 8, 21, 41, 47
Würde, Privatleben, Datenschutz, Diskriminierungsverbot, gute Verwaltung, effektiver Rechtsbehelf. Bezugspunkt der Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO.
in Kraft
AEUVArt. 16, Art. 114, Art. 216 Abs. 2
Art. 114 AEUV trägt die KI-VO als Binnenmarktrechtsakt, Art. 16 AEUV ihre datenschutzrechtlichen Teile; Art. 216 Abs. 2 bindet die Union an ihre Abkommen.
in Kraft
Ebene III
Verordnungen gelten unmittelbar in Bayern – ohne Umsetzungsakt und vor jedem entgegenstehenden Landesrecht. Richtlinien wirken über das jeweilige Umsetzungsgesetz.
KI-Verordnung (KI-VO / AI Act)VO (EU) 2024/1689 – in Kraft 01.08.2024
Risikobasierter Kern: Verbote (Art. 5) seit 02.02.2025, KI-Kompetenz (Art. 4), Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Kap. V) seit 02.08.2025, Transparenz (Art. 50) seit 02.08.2026.
gestuft anwendbar
Änderungsverordnung „Digital Omnibus on AI“VO (EU) 2026/1744 – ABl. 24.07.2026, in Kraft 27.07.2026
Verschiebt die Hochrisikopflichten für Anhang-III-Systeme auf den 02.12.2027 und für Anhang-I-Systeme auf den 02.08.2028; neue Verbote (KI-generiertes Missbrauchsmaterial, nicht einvernehmliche intime Darstellungen) ab 02.12.2026.
in Kraft 07/2026
Datenschutz-GrundverordnungVO (EU) 2016/679 – Art. 5, 6, 9, 13–15, 22, 25, 35
Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Auskunft über die involvierte Logik, Verbot automatisierter Einzelentscheidungen und Datenschutz-Folgenabschätzung. EuGH, C-634/21 (SCHUFA) zur Scorebildung.
in Kraft
JI-RichtlinieRL (EU) 2016/680 – Art. 11, 27
Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz, insbesondere das Verbot ausschließlich automatisierter Einzelentscheidungen – Referenznorm für PAG und BayDSG.
in Kraft
Digital Services ActVO (EU) 2022/2065 – Art. 27, 34, 35, 38
Transparenz und Abwahl algorithmischer Empfehlungssysteme, Bewertung systemischer Risiken einschließlich generativer KI.
in Kraft
Digital Markets ActVO (EU) 2022/1925
Rankings, Selbstbevorzugung und Datenzugang bei Gatekeepern – zunehmend relevant für KI-Dienste und Trainingsdatenbestände.
in Kraft
Datenverordnung (Data Act)VO (EU) 2023/2854
Zugang zu Daten vernetzter Produkte und Wechsel von Cloud-Diensten – praktische Quelle für Trainings- und Betriebsdaten.
gilt seit 09/2025
Daten-Governance-RechtsaktVO (EU) 2022/868
Weiterverwendung geschützter Daten öffentlicher Stellen, Datenvermittlungsdienste und Datenaltruismus – Grundlage behördlicher Datenbereitstellung für KI.
in Kraft
DSM-UrheberrechtsrichtlinieRL (EU) 2019/790 – Art. 3, 4
Text- und Data-Mining samt maschinenlesbarem Nutzungsvorbehalt – über Art. 53 KI-VO Pflichtprogramm für Anbieter von KI-Modellen.
in Kraft
Produkthaftungsrichtlinie (neu)RL (EU) 2024/2853
Software und KI-Systeme werden Produkte; Haftung auch für Lernverhalten nach Inverkehrbringen, dazu Beweiserleichterungen bei technischer Komplexität.
Umsetzung bis 12/2026
PlattformarbeitsrichtlinieRL (EU) 2024/2831 – Art. 7–11
Algorithmisches Management: Grenzen automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme, menschliche Überprüfung, Informationsrechte.
Umsetzung bis 12/2026
VerbraucherkreditrichtlinieRL (EU) 2023/2225 – Art. 18
Automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfung mit Erläuterungs- und Überprüfungsanspruch; deutsche Umsetzung unter anderem im neuen § 37a BDSG.
Anwendung ab 11/2026
MaschinenverordnungVO (EU) 2023/1230
Sicherheitsanforderungen für Maschinen mit selbstentwickelndem Verhalten; zusammen mit Anhang I KI-VO der Hochrisikopfad für eingebettete KI.
gilt ab 01/2027
ProduktsicherheitsverordnungVO (EU) 2023/988
Allgemeine Sicherheit von Verbraucherprodukten einschließlich softwarebedingter Risiken und nachträglicher Updates.
gilt seit 12/2024
Cyberresilienz-VerordnungVO (EU) 2024/2847
Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen; Meldepflichten ab 11.09.2026, volle Anwendung ab 11.12.2027. Nachweisweg auch für Art. 15 KI-VO.
Meldepflichten 09/2026
NIS-2-RichtlinieRL (EU) 2022/2555
Risikomanagement und Meldepflichten für kritische Einrichtungen – erfasst auch deren KI-gestützte Systeme.
in Kraft
Medizinprodukte- und IVD-VerordnungVO (EU) 2017/745 und VO (EU) 2017/746
Konformitätsbewertung für KI als Medizinprodukt; über Anhang I KI-VO mit den Hochrisikopflichten verschränkt.
in Kraft
Europäischer GesundheitsdatenraumVO (EU) 2025/327
Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten – geregelter Zugang zu Trainingsdaten für medizinische KI.
gestuft ab 2027
Politische-Werbung-VerordnungVO (EU) 2024/900
Transparenz und enge Grenzen für Targeting-Techniken; zusammen mit Art. 50 KI-VO der Rahmen gegen manipulative synthetische Inhalte im Wahlkampf.
gilt seit 10/2025
Verordnung Interoperables EuropaVO (EU) 2024/903
Interoperabilitätsbewertung für öffentliche Dienste und GovTech-Lösungen – unmittelbar relevant für KI-Projekte der Verwaltung.
in Kraft
KI-HaftungsrichtlinieCOM(2022) 496
Von der Kommission zurückgezogen. Die Haftungslücke schließen nun die neue Produkthaftungsrichtlinie und das nationale Delikts- und Vertragsrecht.
zurückgezogen
Ebene IV
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte – rangniedriger als die Basisverordnung, aber ebenso verbindlich. Leitlinien der Kommission sind es nicht.
Wissenschaftliches Gremium zur KI-VODVO (EU) 2025/454 – zu Art. 68 KI-VO
Auswahl und Arbeitsweise der unabhängigen Sachverständigen, die das KI-Büro und die Marktüberwachung unterstützen.
in Kraft
Durchführungsrechtsakte zu KI-Reallaborenzu Art. 57, 58 KI-VO
Einrichtung, Betrieb und Aufsicht der nationalen Reallabore; Entwurf konsultiert, Frist nach der Änderungsverordnung 02.08.2027.
im Verfahren
Die KI-VO lässt bewusst Spielräume: Die Mitgliedstaaten bestimmen Behörden und Sanktionen (Art. 70, 99), können Ausnahmen für biometrische Identifizierung zulassen (Art. 5 Abs. 5) und regeln das Verwaltungsverfahren selbst – für die Länder über Art. 84 Abs. 1 GG. Im Bundesstaat gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG).
Ebene V
Höchstrangiges nationales Recht und Prüfungsmaßstab für jedes KI-Gesetz des Bundes und der Länder.
GrundrechteArt. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1, Art. 3, Art. 5, Art. 12, Art. 14
Menschenwürde als Grenze vollautomatisierter Bewertung, informationelle Selbstbestimmung, Schutz vor algorithmischer Diskriminierung.
in Kraft
Rechtsstaat und StaatsorganisationArt. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 33 Abs. 4, Art. 84 Abs. 1
Effektiver Rechtsschutz und Begründbarkeit automatisierter Entscheidungen, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Funktionsvorbehalt, Verfahrenshoheit der Länder.
in Kraft
BVerfG zur automatisierten DatenanalyseUrt. v. 16.02.2023 – 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20
Verfassungsrechtliche Leitentscheidung zu polizeilichen Analyseplattformen: je offener die Methode, desto engere Eingriffsschwellen und Zweckbindung.
maßgeblich
Ebene VI
Durchführung der KI-VO sowie Verfahrens-, Datenschutz-, Urheber-, Arbeits-, Straf- und Sicherheitsrecht.
KI-Marktüberwachungs- und InnovationsförderungsgesetzKI-MIG, Art. 1 des Gesetzes v. 22.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 223
Deutsches Durchführungsgesetz zur KI-VO: Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde mit Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO), sektorale Zuständigkeiten, Reallabore, Sanktionen.
in Kraft 29.07.2026
Verwaltungsverfahrensgesetz§ 35a, § 24 Abs. 1 Satz 3, § 37 Abs. 5 VwVfG
Vollautomatisierter Verwaltungsakt nur bei gesetzlicher Zulassung und ohne Ermessen oder Beurteilungsspielraum – das Bundesmodell, von dem Bayern abweichen will.
in Kraft
Abgabenordnung und SGB X§ 88 Abs. 5, § 155 Abs. 4 AO; § 31a SGB X
Risikomanagementsysteme und ausschließlich automationsgestützte Bescheide im Steuer- und Sozialverwaltungsverfahren – die praktisch ältesten Automationsnormen.
in Kraft
Bundesdatenschutzgesetz§ 37 (automatisierte Einzelfallentscheidung), § 31 (Scoring)
Nationale Ausgestaltung des Art. 22 DSGVO; § 31 BDSG steht nach EuGH C-634/21 unter unionsrechtlichem Vorbehalt.
in Kraft
§ 37a BDSG – Scoringeingefügt durch Gesetz v. 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 139
Erstmals ausdrückliche Rechtsgrundlage für Wahrscheinlichkeitswerte: zulässige Merkmale sowie Transparenz- und Überprüfungsrechte beim Bonitätsscoring.
gilt ab 20.11.2026
Urheberrechtsgesetz§ 44b (Text- und Data-Mining), § 60d, § 51 UrhG
Zulässigkeit des Trainings auf urheberrechtlich geschützten Werken und Wirkung maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalte.
in Kraft
Betriebsverfassungsgesetz§ 80 Abs. 3 Satz 2, § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 90 Abs. 1 Nr. 3, § 95 Abs. 2a BetrVG
Sachverständigenhinzuziehung bei KI, Mitbestimmung bei Überwachungstechnik, Beteiligung bei Auswahlrichtlinien mit KI-Einsatz.
in Kraft
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz§§ 1, 3, 7, 22 AGG
Diskriminierungsschutz bei algorithmischem Bewerber-Screening und Profilbildung; die Beweislastregel des § 22 AGG trifft den Betreiber.
in Kraft
Digitale-Dienste-GesetzDDG (2024)
Durchführung des Digital Services Act: Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste – institutioneller Nachbar der KI-Aufsicht.
in Kraft
Straßenverkehrsgesetz – autonomes Fahren§§ 1a–1l StVG
Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion, technische Aufsicht und Datenverarbeitung – das erste sektorale KI-Regime des Bundes.
in Kraft
WpHG und MPDG§ 80 Abs. 2–5 WpHG; MPDG
Algorithmischer Handel mit Systemtests und Notfallvorkehrungen; nationale Durchführung der Medizinprodukteverordnung für KI-Medizinprodukte.
in Kraft
Strafgesetzbuch – geltendes Recht§ 201a, § 184k, § 263a, § 269 StGB
Bildaufnahmen und Persönlichkeitsschutz, Computerbetrug, Fälschung beweiserheblicher Daten – bislang die einzigen Zugriffe auf Deepfakes und automatisierte Täuschung.
in Kraft
Gesetz gegen digitale Gewaltgeplant: § 201b StGB, § 184k StGB n. F., § 202e StGB
Strafbarkeit täuschend echter KI-Inhalte mit Rufschädigungspotenzial und sexualisierter Deepfakes einschließlich ihrer Herstellung.
Referentenentwurf
Bundespolizeigesetz (Neufassung)vom Bundestag beschlossen am 10.07.2026
KI-gestützte Videoanalyse zur Personen- und Gefahrenerkennung sowie biometrische Abgleiche – der Lackmustest für Art. 5 Abs. 5 KI-VO in Deutschland. Bundesrat steht aus.
Bundesrat ausstehend
Digitale ErmittlungsbefugnisseÄnderungen in StPO, BKAG und BPolG
Automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände und biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetinhalten; Kabinettbeschluss vom 29.04.2026.
Gesetzentwurf
Produkthaftungsgesetz (Neufassung)BT-Drs. 21/4297 – Umsetzung RL (EU) 2024/2853 bis 09.12.2026
Software und KI als Produkt, Haftung für fehlende Sicherheitsupdates und für nachträgliche Lernprozesse.
im Verfahren
Ebene VII
Nur auf gesetzlicher Ermächtigung (Art. 80 Abs. 1 GG); mit unmittelbarem KI-Bezug bislang selten.
Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs- und -Betriebs-VerordnungAFGBV (2022) – zu §§ 1d ff. StVG
Konkretisiert Anforderungen an die Fahrfunktion, Risikobeurteilung und technische Aufsicht – Musterbeispiel untergesetzlicher KI-Regulierung.
in Kraft
Digitale-Gesundheitsanwendungen-VerordnungDiGAV – zu § 139e SGB V
Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen, einschließlich Nachweis von Funktionstauglichkeit und Sicherheit bei lernenden Komponenten.
in Kraft
Landesrecht gilt, soweit der Bund nicht abschließend geregelt hat: Verwaltungsverfahren der Landesbehörden, Polizei- und Sicherheitsrecht, Schul- und Hochschulrecht, Datenschutz öffentlicher Stellen, Beamten- und Personalvertretungsrecht sowie die eigene Verwaltungsorganisation.
Ebene VIII
Höchstrangiges Landesrecht – im Rahmen des Art. 31 GG und der Homogenitätspflicht des Art. 28 Abs. 1 GG.
Grundrechte der Bayerischen VerfassungArt. 100, Art. 101, Art. 118 Abs. 1 BV
Würde des Menschen, Handlungsfreiheit – vom BayVerfGH zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt – und Gleichheitssatz als Maßstab landesrechtlicher KI-Befugnisse.
in Kraft
Ebene IX
Der eigentliche Handlungsraum des Freistaats: Verwaltungsverfahren, Polizeirecht, Bildung und Dienstrecht.
Bayerisches DigitalgesetzBayDiG v. 22.07.2022 – Art. 5 Abs. 2 und 3, Art. 12 Abs. 3
Die zentrale landesrechtliche KI-Norm: automatisierte Verfahren sind regelmäßig auf Sachgerechtigkeit zu prüfen, der Einsatz von KI ist durch geeignete Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen abzusichern; sofortige Vollziehbarkeit vollautomatisierter Verwaltungsakte nur bei besonderer Rechtsgrundlage.
in Kraft
Bayerisches DatenschutzgesetzBayDSG – ergänzend zur DSGVO und zur JI-Richtlinie
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung bayerischer öffentlicher Stellen – Prüfpunkt jedes Verwaltungs-KI-Projekts neben der KI-VO.
in Kraft
Art. 61a PAG – DatenzusammenführungBesondere technische Mittel zur anlassbezogenen Zusammenführung von Daten
Rechtsgrundlage der Analyseplattform (VeRA). Absatz 5 verbietet ausdrücklich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinn des Art. 11 RL (EU) 2016/680 und den Einsatz selbstlernender Systeme. Verfassungsbeschwerde anhängig.
Fassung ab 01.04.2026
Art. 33 Abs. 5 PAG – Mustererkennungoffene Bildaufnahmen und -aufzeichnungen
Zulässigkeit von Systemen zur automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern, bezogen auf Gegenstände; die Grenze zur biometrischen Fernidentifizierung zieht Art. 5 KI-VO.
in Kraft
BayEUG und SchulrechtArt. 56 Abs. 5 BayEUG
Nutzung digitaler Geräte nur mit Erlaubnis; die Schulleitung bestimmt zulässige Programme und Anwendungen – Grundlage schulischer KI-Regelungen.
in Kraft
Art. 75a BayPVG – Mitbestimmungtechnische Überwachungseinrichtungen
Einführung und erhebliche Änderung von Systemen, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen können – greift bei KI-Assistenzsystemen in Behörden.
in Kraft
Art. 111 BayBG – Personalaktendatenautomatisierte Verarbeitung
Ausschließlich automatisiert getroffene beamtenrechtliche Entscheidungen nur, wenn einem Antrag vollständig entsprochen wird.
in Kraft
Fünftes Modernisierungsgesetzgeplant: Art. 10 und Art. 35 BayVwVfG
Vollständig automatisierte Verfahren und KI-Einsatz sollen ausdrücklich zugelassen werden – ohne die Ermessensschranke des § 35a VwVfG. Der umstrittenste Punkt der bayerischen KI-Gesetzgebung.
Landtag, 1. Lesung 07/2026
Ebene X
Untergesetzliches Außenrecht: Verordnungen der Staatsministerien (Art. 55 Nr. 2 BV) und autonomes Satzungsrecht.
Schulordnungen – Unterschleif§ 26 Abs. 1 und § 57 GSO, § 45 RSO, § 34 FOBOSO, § 39 WSO, § 13 MSO
Die Täuschungstatbestände gelten methodenneutral: ob analog oder mit generativer KI getäuscht wird, ist rechtlich unerheblich.
in Kraft
Bayerische SchulordnungBaySchO – schulartübergreifende Verfahrensregeln
Leistungsnachweise, Prüfungsverfahren und Datenverarbeitung an Schulen – Rahmen für die zum Schuljahr 2026/2027 angekündigte neue Prüfungskultur.
in Kraft
HochschulsatzungenStudien- und Prüfungsordnungen nach BayHIG
Zulässige Hilfsmittel sowie Kennzeichnungs- und Eigenständigkeitserklärungen für KI-gestützte Prüfungsleistungen – verbindlich für die jeweilige Hochschule.
in Kraft
Kommunales SatzungsrechtArt. 23 GO und Dienstanweisungen der Kommunen
Eigene Regelungen von Gemeinden und Landkreisen zum Einsatz von KI-Assistenzsystemen sowie in Ratsinformations- und Bürgerservices.
in Kraft
Ebene XI
Verbindlich nur verwaltungsintern; Außenwirkung allenfalls über Selbstbindung und Art. 3 Abs. 1 GG. Eine Rechtsgrundlage können sie nicht ersetzen.
IKT-Standards-Richtlinien-BekanntmachungIKTSRBek, BayMBl. 2020 Nr. 294
Verbindliche IKT-Standards und IT-Sicherheitsrichtlinien der bayerischen Verwaltung – der technische Rahmen, in dem KI-Dienste betrieben werden dürfen.
in Kraft
VerschlusssachenanweisungVSA (Bayern)
Verbot der Verarbeitung von Verschlusssachen in nicht freigegebenen Systemen – die praktische Hauptgrenze für öffentlich zugängliche KI-Dienste.
in Kraft
Allgemeine GeschäftsordnungAGO für die Behörden des Freistaates Bayern
Zeichnungsrecht, Aktenführung und Schriftgutverwaltung – bestimmt, wer KI-gestützt erstellte Entwürfe verantwortet.
in Kraft
Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungenunter anderem zu BayernKI; Art. 73 BayPVG
Konkrete Nutzungsregeln je Behörde, häufig mitbestimmungspflichtig – derzeit die einzige wirklich verbindliche Ebene für den Alltag mit generativer KI.
behördenspezifisch
Diese Dokumente stehen außerhalb der Normenhierarchie. Sie binden niemanden rechtlich, prägen aber Auslegung, Verwaltungspraxis und Aufsichtsmaßstäbe – und werden in der Praxis regelmäßig mit geltendem Recht verwechselt.
Für Behörden und für Beschäftigte, 2. Auflage April 2025 (StMFH) – Orientierung, keine Rechtsgrundlage.
„Datenschutz bei KI-Projekten in der bayerischen Verwaltung“ – Prüfraster des Landesbeauftragten.
StMUK, nebst Hinweisen zum digitalen Unterschleif – untersetzt die Schulordnungen fachlich.
BMI 2025 – für bayerische Stellen ohne Bindungswirkung, aber verbreitetes Referenzmuster.
Zur KI-Definition, zu verbotenen Praktiken, zur Risikoeinstufung und zu GPAI – Auslegungshilfe ohne Rechtsnormqualität.
Freiwilliger Kodex nach Art. 56 KI-VO; der Beitritt schafft eine Konformitätsvermutung, keine Pflicht.
Erst mit Veröffentlichung der Fundstelle im Amtsblatt entsteht die Konformitätsvermutung nach Art. 40 KI-VO.
Stand: 11. September 2026. Die Zuordnung folgt dem Rang der Rechtsquelle, nicht ihrer praktischen Bedeutung; Einzelnormen sind beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt.
Laufende Verfahren – insbesondere das Fünfte Modernisierungsgesetz, die Neufassung des Bundespolizeigesetzes, das Produkthaftungsgesetz und das Gesetz gegen digitale Gewalt – können die Ebenen VI, VII und IX kurzfristig verändern. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.