KI-Digitalisierung-E-Government


[23.02.2026] Ein neues, von der Stadt Hamburg beauftragtes Fachgutachten will Orientierung für die moderne, datengetriebene Verwaltung schaffen. Die frei verfügbare Publikation liefert Hinweise für die Praxis und zeigt Ansatzpunkte, wie Datenteilen rechtssicher und effektiv unterstützt werden kann.

Ein von der Senatskanzlei Hamburg beauftragtes rechtswissenschaftliches Fachgutachten bietet erstmals einen systematischen Überblick über die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung und Weitergabe von Daten der öffentlichen Hand. Das Gutachten steht als Open-Access-Publikation zur Verfügung. Es analysiert das Zusammenspiel zentraler Rechtsgrundlagen im Detail: Berücksichtigt werden etwa Datennutzungsgesetz (DNG), Data Governance Act (DGA), Data Act sowie kartell-, vergabe- und EU-beihilfenrechtliche Vorgaben. Es wird gezeigt, wie diese Regelungen die Nutzung und Weitergabe von Daten durch öffentliche Stellen beeinflussen und was sich daraus für die Daten-Governance ergibt. „Das Fachgutachten schafft Orientierung im komplexen Rechtsrahmen und eröffnet rechtssichere Wege für den verantwortungsvollen Datenaustausch innerhalb der Verwaltung und mit öffentlichen Unternehmen“, sagt der CDO der Hansestadt, Christian Pfromm.

Innovation und Transparenz

Ein besonderer Fokus liegt auf der klaren Abgrenzung der Anwendungsbereiche von DNG und DGA – eine wichtige Voraussetzung für die Gestaltung von Datenteilungsmodellen. Das Gutachten beleuchtet außerdem die Anforderungen an selektive und exklusive Datenteilungsmodelle und geht auf kartellrechtliche Fragen rund um Daten-Pooling und Informationsaustausch ein. Auch vergabe- und beihilfenrechtliche Implikationen beim Datenteilen werden umfassend dargestellt. Anhand von vier Szenarien für das Datenteilen, innerhalb und außerhalb des Konzerns Freie und Hansestadt Hamburg, werden konkrete Handlungsspielräume und Risiken aufgezeigt. Das Gutachten macht deutlich, dass das Datennutzungsrecht ein dynamisches und noch wenig ausdifferenziertes Rechtsgebiet ist, das öffentliche Stellen zwar vor erhebliche Abwägungsfragen stellt – aber auch große Chancen für eine datengetriebene Verwaltung und innovative Services bietet.



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