KI-Digitalisierung-E-Government

Automatisierung bezeichnet die teilweise oder vollständige Übertragung von Aufgaben und Abläufen auf technische Systeme, sodass diese Arbeitsschritte selbsttätig nach vorgegebenen Regeln ausführen. In der öffentlichen Verwaltung betrifft das vor allem standardisierte, wiederholbare Vorgänge in Fachverfahren oder Querschnittsprozessen, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Fehler zu reduzieren. Automatisierung kann von einfachen Regelprüfungen und Workflows bis hin zu stärker autonom agierenden Systemen reichen und erfordert klar definierte Prozess- und Verantwortungsstrukturen. Ein Beispiel ist die automatische Plausibilitätsprüfung und Weiterleitung von Online-Anträgen in der Vorgangsbearbeitung.